Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZSK Stickmaschinen GmbH · Stand Juli 2026
I. Allgemeines / Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Geschäfte. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung vorbehaltlos erbringen.
- Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; Textform (z. B. E-Mail) genügt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder fehlender Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Angebot und Leistungsumfang
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Ausführung der Lieferung zustande.
- Weichen Angaben zum Umfang oder Inhalt unserer Lieferpflicht in Angebot und Annahme voneinander ab, ist stets die in unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung enthaltene Angabe maßgeblich.
- Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltenen technischen Spezifikationen sind Circa-Werte; handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
- Schutzvorrichtungen nach ausländischem Recht gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart ist.
- Für unsere Lieferkonditionen gelten die Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der jeweils maßgebliche Incoterm (z. B. EXW Krefeld, FCA Krefeld oder DAP Bestimmungsort) wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Anfuhr zum Aufstellungsplatz, Abladung, Aufstellung und Montage nicht ein.
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet, sofern der Vertragspartner uns seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt und die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens (Art. 44, 196 MwSt-SystRL, § 13b UStG) vorliegen. Die Steuerschuld geht in diesem Fall auf den Vertragspartner über.
- Die vereinbarten Preise gelten bis zur Fälligkeit des Kaufpreises, höchstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsschluss. Für die Zeit danach behalten wir uns bis zum Ablauf unserer Lieferfrist eine angemessene Preisanpassung vor, soweit sich die maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie- und Lohnkosten) ändern.
- Zahlungen sind in Euro ohne jeden Abzug zu leisten. Die Zahlung kann durch Überweisung, Akkreditiv (L/C) oder gegen Dokumente erfolgen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung trägt der Vertragspartner.
- Verzugszinsen: Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels oder bei Stundung der Forderung sind Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB), mindestens jedoch 7 % p. a., zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die seine Zahlungsfähigkeit ernsthaft in Frage stellen (z. B. Wechsel- oder Scheckproteste, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), werden sämtliche unserer Forderungen sofort fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist auf erste Anforderung auf Kosten des Vertragspartners an uns herauszugeben.
IV. Lieferfristen und höhere Gewalt
- Der angegebene Liefertermin bezieht sich auf die Fertigstellung im Werk und ist unverbindlich, soweit kein verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart ist. Bei Überschreitung eines verbindlichen Termins um mehr als drei Wochen ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich ausschließlich nach Ziffer VII (Haftung).
- Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten (z. B. Vorlage erforderlicher Genehmigungen, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Vertragspflichten) rechtzeitig erfüllt.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Devisen- und sonstige Marktbeschränkungen, Energie- und Rohstoffmangel, Störungen der Liefer- und Transportketten, Epidemien und Pandemien), auch soweit sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zehn Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit sich aus Ziffer VII nichts anderes ergibt.
- Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.
V. Gefahrübergang
- Die Gefahr geht entsprechend dem vereinbarten Incoterm, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, mit der Absendung oder mit Abholung ab Werk auf den Vertragspartner über. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen. Wir treten schon jetzt etwaige Ansprüche gegen den Spediteur an unseren Vertragspartner ab. Weitere Ansprüche aus dem Versand gegen uns sind ausgeschlossen, soweit sich aus Ziffer VII nichts anderes ergibt.
- Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und auf Kosten des Vertragspartners. Ist eine solche Versicherung abgeschlossen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, bei eintretenden Transportschäden unverzüglich, in jedem Fall noch vor dem Auspacken des Transportguts, einen Havariekommissar zur Aufnahme des Schadens hinzuzuziehen. Geschieht dies nicht, kann der Versicherungsschutz nach den allgemeinen Bedingungen der Transportversicherung entfallen.
VI. Gewährleistung / Mängelansprüche
- Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen (§ 377 HGB). Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von zehn Tagen nach Anlieferung, schriftlich (Textform genügt) anzuzeigen; auf Verlangen ist die mangelhafte Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Vornahme der Nacherfüllung hat uns der Vertragspartner die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung bzw. Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Baustoffe); insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse sowie Witterungs- und sonstiger Natureinflüsse, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
- Soweit Gegenstand des Vertrages Entwicklungs-, Prototyping- oder Digitalisierungsleistungen sind (z. B. die Erstellung von Stickdateien, Design- oder Verfahrensentwicklung), schulden wir die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Entwicklungs- oder Funktionserfolg oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, es sei denn, ein solcher Erfolg wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
- Macht der Vertragspartner Mängel geltend und stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt oder wir nicht zur Gewährleistung verpflichtet sind, hat er uns die hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern ihn ein Verschulden trifft.
- Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Vertragspartner selbst oder durch nicht von uns autorisierte Dritte Änderungen, Nachbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten vornimmt, es sei denn, der Mangel steht damit nicht im Zusammenhang.
VII. Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer von uns ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie eines etwaigen Saldos aus einem Kontokorrentverhältnis unser Eigentum.
- Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen ist die Weiterveräußerung oder Verbringung an einen anderen als den Lieferort nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Forderungen des Vertragspartners aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits jetzt in Höhe unserer Forderungen zur Sicherheit an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
- Solange von uns gelieferte Sachen in unserem Eigentum stehen, hat der Vertragspartner jede Beeinträchtigung unseres Eigentums, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, unverzüglich anzuzeigen.
- Erfolgt die Zahlung durch Scheck oder Wechsel, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung. Übersteigt der realisierbare Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
IX. Schutzrechte und Vertraulichkeit
- An von uns erbrachten Arbeitsergebnissen, insbesondere Stickdateien, Designs, Zeichnungen und Know-how, stehen uns sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte zu. Der Vertragspartner erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Weitergehende Rechte werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übertragen.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Vertragszwecke. Die Regelungen einer gesondert abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) gehen diesen Bestimmungen vor.
X. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäft mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechte und Pflichten ist Krefeld, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind darüber hinaus berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG).
- Ansprüche gegen uns können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie des Vertrages bedürfen der Textform.
Gültig ab 1. Juli 2026
Download der AGB
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